Energieeinsparverordnung (EnEV)

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden ständig die energetischen Anforderungen an Neubauten angehoben und in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt.

In der EnEV wird auch berücksichtigt, welcher Energieträger verwendet wird und welche Auswirkungen auf die Umwelt damit verbunden sind.

Die Nutzung regenerativer Energien bringt bei der Bilanzierung Vorteile gegenüber herkömmlichen Heizanlagen.

Bei der Ermittlung der Energiebilanz werden neben der Raumheizung und -kühlung auch die Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen sowie die insgesamt für den Anlagenbetrieb benötigte elektrische Hilfsenergie für Pumpen, Brenner und Regler berücksichtigt.

Weitere Festlegungen betreffen die Luftdichtheit des Gebäudes und die Reduzierung von Wärmebrücken.

Die gegenständlichen Gebäude unterschreiten die Vorgaben der zum Zeitpunkt des Baubeginns bzw. der Erteilung der Baugenehmigung gültigen Energieeinsparverordnung, wobei durch die monolithische Bauweise sowie nachhaltige Energieträger die erforderlichen Werte ökologisch sinnvoll erreicht werden.

Weitere Informationen zur EnEV erhalten Sie hier:

Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat


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